Anspruch und Wirklichkeit
In der Forsteinrichtungserneuerung von 2010-2019 steht auf Seite 8:
„Im Stadtwald Heidelberg findet sich zwar kein per Rechtsverordnung ausgewiesener Bannwald, allerdings können die … ausgewiesenen Waldrefugien durchaus als „Minibannwälder“ angesehen werden, da auf eine Nutzung verzichtet und der Wald in den Waldrefugien der natürlichen Entwicklung und dem Zerfall überlassen wird.“
Im Forsteinrichtungswerk 2020-2029 (Waldeigentuemerziele.pdf) wurde diese Aussage auf Seite 3 wiederholt:
„Prioritäre Vorrangbereiche: Die Schutzfunktion auf gesetzlich festgelegten Flächen, in den Waldbiotopen, den Waldrefugien und in den Habitatbaumgruppen. Auf diesen Flächen wird der durch die FSC-Zertifizierung geforderte Anteil an Stilllegungsflächen von 5% erfüllt werden.“
auf Seite 7: „Dazu wird auf Grundlage des Alt-, Totholz- und Habitatbaum-Konzeptes der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg ein Netz von Waldrefugien und Habitatbaumgruppen über den gesamten Stadtwald ausgewiesen, in welchen keine Nutzung stattfindet.“
Und wie sieht die Umsetzung dieser ökologischen Ansprüche aus?
In diesem „Waldrefugium“ bei Gaiberg wurde mit schweren Maschinen gearbeitet – das Ergebnis ist niederschmetternd und von einem Refugium kann wirklich nicht mehr gesprochen werden.
Habitatbäume waren nicht auszumachen, aber auf der Fläche sind weitgehende Zerstörungen zu beobachten, auch Rindenschäden durch Maschinen.
Am Rote-Suhl-Weg und an der Kühruhe (Heiligenberg) wurde auch in unmittelbarer Nähe von Habitatbäumen vorwiegend Laubholz gefällt.
Damit zeigt dass Heidelberger Forstamt, dass es ihm vorrangig um Holzernte geht und das die Schutz- und Erholungsfunktionen des Stadtwaldes keine Priorität haben.
Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht 1990 festgestellt, dass „die Bewirtschaftung der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes dienen soll, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“.
Holzproduktion hat somit nach BVG im öffentlichen Wald kein Vorrang. Die Grösse der aus der Nutzung genommenen Flächen sollte im Kommunalwald sogar 10% betragen. Durch das Vorgehen bei Gaiberg ist selbst das 5%-Ziel in Frage gestellt.