Ludwig Haßlinger, Jahrgang 1935 hat folgende Geschichte des Mühltals verfasst. Sein Motto ist:„Im Krieg hat der Wald uns Kinder vor den Tieffliegern geschützt – heute muß ich etwas zurückgeben. Jetzt schütze ich den Wald!“
Vom Allmendwald zum Gemeindewald
Das alte Waldbild
Das Waldbild, wie es sich uns heute darbietet, gibt es erst seit etwa hundert Jahren. Die alten Waldansichten, dargestellt auf alten Zeichnungen und Stichen, zeigen uns überwiegend unbewaldete Berge. Schon während der Kelten- und Römerzeit waren die Berge fast kahl.
Die Waldnutzung
Schon von den Kelten wurde der Wald stark genutzt. Zum Herstellen von 1 kg Schmiedeeisen benötigte man 100 kg Holzkohle.
Jahrhunderte lang wurde der Wald zu stark genutzt. Kurze Umtriebszeiten ließen keinen Hochwald aufkommen. Der Bauholzbedarf war enorm. Das im Laufe der Jahrhunderte mehrmals zerstörte Dorf musste immer wieder aufgebaut werden. Allein für den Aufbau eines Hauses wurden etwa 50 Kubikmeter Holz benötigt. Dazu kam der jährlich anfallende Bedarf an Brennholz. Jeder Bürger hatte Anspruch auf Gabholz bzw. Bürgerholz, das waren zwei Ster Scheitholz und zwanzig Wellen Astholz. Die trockenen, auf dem Waldboden liegenden Äste erhielten die im Dorf lebenden Armen als Leseholz. Wegen zu starker Entnahme musste die Bürgerholzholzabgabe begrenzt werden. Sie stand zuletzt nur noch den ältesten Bürgern und Bürgerwitwen zu.
In einem Waldbericht von 1707 wird der Zustand des Handschuhsheimer Waldes wie folgt beschrieben:
96 Morgen zwischen Heiligenberg und dem Allmendstein an der Hirschgasse, nur Hecken und Stauden, kein brauchbares Holz.
50 Morgen am Heidenknörzel, lauter Stauden. Waldweide
Die Waldflur Kühruhe weist auf den Viehtrieb im Walde hin. Die Viehweide im Wald war ein Recht der Allmendgenossen. Das Weidegebiet der einzelnen Dörfer, die der Allmendgenossenschaft angehörten, war genau abgegrenzt. Das Weiderecht galt nicht nur für Rinder und Ziegen sondern auch für Schweine. Der wichtigste Viehtrieb im Wald war der „Eckerich“.
Wenn die Bucheckern und Eicheln den Boden bedeckten, durften die Schweine zur Mast in den Allmendwald getrieben werden. Die Anzahl der Schweine, die in den Eckerich getrieben wurden, war begrenzt. So durften die Handschuhsheimer 100 Schweine austreiben, die Neuenheimer 20 und die Ziegelhäuser 30. Die Schweinehirten wurden von der Gemeinde unterhalten.
1840-44 Aufforstung der Waldwiesen
Erst nach Zerschlagung der Allmendgenossenschaft Centwald durch die Kurpfalz und die Einrichtung von Förstereien, wurden die Voraussetzungen für eine gezielte Forstwirtschaft geschaffen.
Alte Nutzungsrechte wurden eingeschränkt und schließlich ganz verboten.
Nachdem die Waldweide abgeschafft war und die Laubstreuentnahme verboten wurde, konnte das uns heute bekannte Waldbild mit seinen Hochwaldbeständen entstehen.
Die Nutzung des Waldes wurde seit dem frühen Mittelalter von einer Allmendgenossenschaft geregelt, zu der sich die Bergstraßendörfer zusammen schlossen. Schon im Jahr 772 wird Handschuhsheim mit weiten Anteilen im Odenwald erwähnt. Handschuhsheim ist somit das älteste urkundlich erwähnte Mitglied in der Allmendgenossenschaft. Die Nutzungsrechte im Allmendwald wurden von einem Marktgericht festgelegt. Dieses setzte sich aus den Zentschöffen, den Vertretern der Allmendorte, zusammen. Dem Marktgericht stand ein Zentgraf vor, der von den Zentschöffen gewählt wurde. Obwohl die Waldgenossenschaft autonom war und nicht der Landesherrschaft unterstand, versuchte diese Einfluss zu nehmen. Die Auseinandersetzungen mit den Pfälzer Kurfürsten zogen sich über mehrere hundert Jahre hin und führten am Ende zur Zerschlagung und Auflösung der Allmendgenossenschaft .
Drei Jahreszahlen sind für die Geschichte des Handschuhsheimer Waldes von Bedeutung: Das Jahr 1608 (die erste Aufteilung des Allmendwaldes), die Jahre 1790 bis 1792 (die zweite Aufteilung des Allmendwaldes) und das Jahr 1831. In diesem Jahr erwarb die Gemeinde Handschuhsheim 166 1⁄4 Morgen des Heiligenbergwaldes von der Pflege Schönau zum Preis von 5977 Gulden. Diese drei Jahreszahlen finden sich auf den Grenzsteinen im Handschuhsheimer Wald.
Chronologie
732 wird Handschuhsheim als ältester Allmendgenosse mit weiten Anteilen im Odenwald erwähnt.
1460 Der Heiligenbergwald wird widerrechtlich von der Kurpfalz aus dem Handschuhsheimer Allmendwald entnommen und dem Michaelskloster zugeeignet.
1608 1. Aufteilung
1707 Waldbericht: 96 Morgen zwischen Hagelsteige und Hirschgasse, nur Hecken und Stauden, kein brauchbares Holz
1791/93 2. Aufteilung, die Kurpfalz behielt 2250 Morgen Hochwald, Cammeralwald Wald der kurfürstlichen HoKammer.
1831 Ankauf des 1460 enteigneten Heiligenbergwaldes 1666 1⁄4 Morgen für 5977 Gulden und 31 Kreuzer von der Pflege Schönau.
1833 das Großherzogtum Baden erlässt ein Waldgesetz. Verbot der Weidewirtschaft im Wald, Verbot der Laubentnahme, gezielte Aufforstung, Ausbau neuer Waldwege, bis vor dem II. Weltkrieg ca. 80 km Waldwege und 15 km Fußwege ausgebaut
1840-44 Aufforstung der Waldwiesen, Umstellung von Weidewirtschaft auf Stallhaltung
1893 Neueinteilung der Waldflur in 39 Waldabteilungen, 20 Gabwaldabteilungen
Nachdem die Waldweide abgeschafft war und die Laubstreuentnahme verboten wurde, konnte das uns heute bekannte Waldbild mit seinen Hochwaldbeständen entstehen und die Schweine zur Mast in den Allmendwald getrieben werden.
Erst nach Zerschlagung der Allmendgenossenschaft Centwald durch die Kurpfalz und die Einrichtung von Förstereien, wurden die Voraussetzungen für eine gezielte Forstwirtschaft geschaffen.
Alte Nutzungsrechte wurden eingeschränkt und schließlich ganz verboten.
Die Allmendgenossenschaft
Die Zentallmend ist eine der ältesten Genossenschaftsformen. Ihre Wurzeln liegen in der alten fränkischen Rechtsordnung. In der Zeit der fränkischen Herrschaft war der Wald Gemeinschaftseigentum. Nachdem die fränkische Grafschaft Lobdengau als Herrschaftsgebiet aufgelöst wurde, bestanden alte Verwaltungsstrukturen und Rechtsordnungen weiter. Zur weiteren gemeinsamen Nutzung des Waldes schlossen sich einige angrenzende Gemeinden in einer Marktgenossenschaft zusammen. Verwaltet wurde diese vom Marktgericht. Dieses setzte sich zusammen aus den Vertretern der Allmendorte, den Zentschöffen und dem Zentgrafen. Die Nutzung des Allmendwaldes war jahrhundertelang keiner obrigkeitlichen Beschränkung unterworfen. Die Verhandlungen des Marktgerichts wurden bis zum 15. Jahrhundert auf der Zentdingstätte in Großsachsen, der sogenannten Äpfelbacher Zent, abgehalten, und danach auf der Zentdingstätte in Schriesheim.
Handschuhsheim ist der älteste erwähnte Allmendort dieser Waldgenossenschaft. Schon im Jahr 772 wird eine Handschuhsheimer Mark mit weiten Anteilen im Odenwald genannt. Unser Dorf gehörte mit Dossenheim, Schriesheim, Großsachen und Hohensachsen zu den ältesten Orten in der Waldgenossenschaft. Vom 14. bis zum 18. Jahrhundert kamen noch weitere Gemeinden hinzu.
Das Wort Allmend ist aus dem mittelhochdeutschen Wort allmeinde abgeleitet. Es bedeutet „der ganzen Gemeinschaft gehörend“.
Das Gebiet der Bergsträßer Allmendgenossenschaft erstreckte sich von der Weschnitz in Weinheim entlang der Bergstraße bis zur „steinernen Gatter“ bei Kleingemünd. Handschuhsheim wie auch die anderen Gemeinden der alten Waldgenossenschaft hatten ein festgelegtes Nutzungsrecht im Allmendwald.
Vom Allmendwald zum Gemeindewald
Bis zum 17. Jahrhundert hatte Handschuhsheim keinen Gemeindewald. Schon im 15. Jahrhundert machten die Pfälzer Kurfürsten Ansprüche am Allmendwald geltend. Die Allmendgenossen wehrten sich beharrlich gegen Eingriffe der Obrigkeit. Bis ins 18. Jahrhundert kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Schließlich setzten sich die Pfälzer Landesfürsten durch. Wer die Macht hat, hat das Recht, das mußten auch die Allmendgenossen erkennen. So wurde ein Teil des Allmendwalds auf Betreiben der kurfürstlichen Obrigkeit aufgeteilt. Im Jahre 1608 wies der kurfürstliche Forstmeister zu Heidelberg im Beisein der Vertreter der Allmendgenossenschaft den Gemeinden Handschuhsheim, Dossenheim und Schriesheim jeweils einen eigenen Gemeindewald zu. Die schon zuvor von der Kurpfalz beanspruchten Hochwaldgebiete, wie z.B. der an den Kreuzgrund grenzende Cameralforst oder Domänenwald, kamen nun endgültig in den Besitz der Kurpfalz. Die Gemeinden erhielten den an die Ortschaften grenzenden abgewirtschafteten Niederwald.
Die der Allmendwald-Genossenschaft angeschlossenen Gemeinden waren bisher mit einem Umlagebeitrag an den anfallenden Kosten beteiligt. Die für die Bewirtschaftung des eigenen Gemeindewalds anfallenden Kosten für Verwaltung und Forstpersonal belasteten die Gemeindekassen wesentlich stärker als der zuvor angefallene Umlagebeitrag. Das Forstpersonal der Gemeinden war nun an Vorgaben und Anweisungen der kurfürstlichen Forstverwaltung gebunden. Altgewohnte Nutzungsrechte wurden mehr und mehr eingeschränkt oder ganz genommen.
Die Grenze des Handschuhsheim zugeteilten Gemeindewaldes verlief im Osten etwa bei der „Hochstraße“. Im Süden bildete die „Hagelsteige“ die Grenze zum Heiligenbergwald, dem späteren Waisenhauswald. Bis 1460 war der Heiligenbergwald Teil des Handschuhsheimer Allmendwalds. Als Kurfürst Friedrich das kurmainzische Amt Schauenburg vereinnahmte, trennte er den Heiligenbergwald vom Allmendwald und schenkte ihn den Klöstern auf dem Berg.
Die Grenze zwischen dem Handschuhsheimer und dem Dossenheimer Gemeindewald im Norden zog von der „Rauhen Buche“ über den Hohen Nistler bis hinunter zum „Wolfsgrundgraben“. Der zugeteilte Gemeindewald hatte einen Umfang von 1246 3⁄4 Morgen, 18 1⁄2 Ruten. Er bestand bis 1800 überwiegend aus Niederwald.
Nachdem die kurfürstliche Verwaltung die Leitung und Verwaltung des Allmendwaldes ganz an sich gerissen hatte, wurde 1793 der noch verbliebene Zentallmendwald aufgeteilt. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen dem kurfürstlichen Hofgerichts- und Hofforstrat Rommer und dem Schriesheimer Zentgrafen Maurer.
Aufzuteilen waren 3750 Morgen, von denen die Kurpfälzer Herrschaft 2250 Morgen für sich beanspruchte. Der restliche Teil, 1500 Morgen, wurde unter den berechtigten Gemeinden aufgeteilt. Handschuhsheim erhielt als ältester Allmendgenosse den größten Anteil zugesprochen, 527 Morgen und 4 Ruten Wald im Kreuzgrund.
Neuenheim, das bis 1773 noch Allmendgenosse war, erhielt bei der Auflösung des Allmendwaldes 274 Morgen Gemeindewald. Dazu erwarb Neuenheim 1831, 54,936 ha Waisenhauswald. Der Neuenheimer Wald blieb bis zur Eingemeindung Neuenheims 1891 unter der Zuständigkeit der Handschuhsheimer Försterei. Für den kleinen Neuenheimer Waldbesitz hätte sich die Einrichtung einer eigenen Försterei nicht gerechnet.
1831 erwarb die Gemeinde Handschuhsheim von der Pflege Schönau für 5977 Gulden und 31 Kreuzer 62,7669 ha Waisenhauswald am Heiligenberg. Durch diesen Kauf hat Handschuhsheim jenes Waldgebiet zurückgekauft, das bis 1460 zum Nutzungsgebiet des Handschuhsheimer Allmendwalds gehört hatte.
Im Jahr 1893 wurde der Gemeindewald in neue Waldfluren eingeteilt. Unter Mitwirkung der Handschuhsheimer Gemeinderäte Georg Adam Neureither, Gg. Hermann Genthner, Philipp Hübsch, Franz Thurecht und Michael Vogt sowie von Bürgermeister Johann Fischer wurde Wald in die heute noch bestehenden 39 Waldabteilungen aufgeteilt.
Der Handschuhsheimer Wald erhielt durch die Aufforstung von Waldwiesen noch Zuwachs. In den Jahren 1840-1844 erwarb die Gemeinde im Wald liegendes Wiesengelände. Es waren die Schmalzwiesen, Buchwiesen, Einsiedlerwiesen sowie die im Talgrund liegenden Wiesenstücke zwischen Talwiesen und Hirschwiesen und das an die Hirschwiesen anschließende Wiesengelände einschließlich des Strangwasen im Höllenbachtal, die Wiese zwischen dem Auerstein und dem oberen Steinbruch, sowie das Wiesenstück zwischen dem unteren Neuwegsbergweg und dem Höllenbachbrunnen. Einige Grenzsteine der aufgegebenen Waldwiesen sind heute noch im Wald zu finden. Mit dem Erwerb des Waisenhauswaldes und der Aufforstung der Waldwiesen war der Handschuhsheimer Gemeindewald auf 1940 Morgen 36 3⁄4 Ruten angewachsen. Dieser Waldbesitz wurde bei der Eingemeindung 1903 der Stadt Heidelberg als Morgengabe mitgebracht.
Das Waldbild einst und jetzt
Auf alten Stichen und Bildern sind die Berghänge des Heiligenbergs und des Hohen Nistler nur mit Buschwerk und einzelnen Bäumen bewachsen. Warum war das so? Der Wald wurde lange Zeit zu stark genutzt! Jahrhundertelang hat man zu viel Holz entnommen. Die jährliche Laubstreuentnahme verhinderte eine Humusbildung. Der dadurch bedingte schlechte Zustand des Waldbodens führte zu einem geringen Wachstum der Bäume. Zudem wurde eine natürliche Verjüngung des Baumbestandes durch die Nutzung des Waldes als Viehweide verhindert.
Eine weitere Erklärung für die starke Holzentnahme finden wir in der Handschuhsheimer Dorfgeschichte. Allein im 17. Jahrhundert wurde unser Dorf mehrmals niedergebrannt. Die zerstörten Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude mußten wieder aufgebaut werden. Der Bedarf an Bauholz war enorm, da die meisten Gebäude im Fachwerk errichtet wurden. Nach der Zerstörung 1689 wurden 212 Gebäude neu aufgebaut. Bei 80 teilweise zerstörten Gebäuden mußten Fachwerkaufbauten und Dachstühle erneuert werden. Allein für den Aufbau eines Hauses mit Fachwerk benötigte man ca. 50 Kubikmeter Holz. Zudem mußten die verbrannten Einrichtungen, Wagen und Gebrauchsgegenstände aus Holz von den Handwerkern neu hergestellt werden. Dazu kam der von den Bewohnern jährlich beanspruchte Brennholzbedarf. Jedem bezugsberechtigten Bürger standen jährlich 2 Ster und 20 Stück Wellen Gabholz/Allmendholz zu. Der Wald konnte gar nicht so schnell heranwachsen, wie er genutzt wurde, und daher war das Waldbild so, wie es auf den alten Zeichnungen und Stichen zu sehen ist.
Das uns heute bekannte Waldbild mit seinem Hochwaldbestand konnte erst entstehen, nachdem sich Bürgerschaft und Forstbehörde zu einer geregelten Nutzung durchgerungen hatten. Erst nach langer Zeit, verbunden mit erheblichen Schwierigkeiten, gelang es, altgewohnte Nutzungs- und Weiderechte einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Nachdem 1833 das Großherzogtum Baden ein neues Waldgesetz erließ, wurden die abgewirtschafteten Wälder gezielt aufgeforstet. Das uns heute vertraute Waldbild ist das Ergebnis einer gesetzlich geregelten Bewirtschaftung, die von der Forstbehörde seit der Mitte des 19. Jahrhundert beharrlich und gezielt umgesetzt wurde.
Waldwege
Eine wichtige Voraussetzung war der Wegebau. Der gesamte Gemeindewald mußte mit befestigten Wegen erschlossen werden. Zuvor konnte das Holz nur auf den Plateaus mit Wagen transportiert werden. An den Halden (am Hang) wurde es in den Riedern (Hohlwegen) bis zu einem befahrbaren Weg geschleift. Ein Waldspaziergang in dieser Zeit war ein gewagtes und gefährliches Unternehmen. Mit dem Ausbau eines befahrbaren Waldwegenetzes wurde vor etwa 150 Jahren begonnen. Der Schwerpunkt des Wegebaus lag in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg und in der Zeit der Notstandsarbeiten in den zwanziger Jahren.
Beim Wandern durch den Wald kann man die alten Hohlwege noch gut erkennen. Einigermaßen sicher konnten die nicht befestigten, tief eingeschnittenen Hohlwege nur während der trockenen Jahreszeit oder bei gefrorenem Boden für den Holztransport benutzt werden. Der größte Teil der alten Waldwege wurde durch höher gelegte Wege ersetzt, da der Bau neuer Wege kostengünstiger war als die Instandsetzung der unbefestigten, tief ausgeflößten Hohlwege. Für den Waldbesucher gut zu sehen an den Talwegen Sommerseite und Winterseite, die 1895/96 angelegt wurden. Die zuvor genutzten Talwege lassen sich am Talverbindungsweg beim Buchbrunnen als Hohlwege noch gut erkennen. Von Mitte des 19. Jahrhunderts bis zu Beginn des zweiten Weltkriegs entstanden im Handschuhsheimer und Neuenheimer Wald ca. 75 km neue Fahrwege und 15 km Fußwege.
Erst der Ausbau der Wald- und Wanderwege machte es möglich, daß wir heute den Wald als Erholungsraum zu nutzen und erleben können. Nehmen wir dieses Angebot dankend an.
Freischarenschanzen am Hagelsteigweg und Heidenknörzel sowie die Kanonenschanze an der alten Landstraße Hohestraße wurden im Sommer 1849 angelegt.
Wegen Unbefahrbarkeit des Landstraßen-Abschnittes zwischen Zollstock und Holdermann/ Stickelsplatz wurde 1885 die heutige Straße oberhalb der alten Straßenführung ausgebaut.
Der Fußweg/ Wanderweg vom Stickelsplatz zur Mausbach wurde auf Antrag des Handschuhsheimer Verschönerungsverein im Jahr 1900 ausgebaut Kosten 270,– Mark
Ster: Der Ster ist eine alte Maßeinheit für gestapeltes Holz. Heute wird ein Ster meist einem Raummeter gleichgesetzt, mit der Einschränkung, dass der Ster in der Regel einen Holzstapel beschreibt, in dem das Holz auf einen Meter Länge geschnitten und gelegentlich bereits gespalten ist.
Morgen: 1 Morgen ≈ 0,4 ha
Ruten: Rute ist eine alte Längenmaßeinheit zwischen 3 und 9 Meter, oder 11⁄2 bis 3 Klafter.